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BImSchV 05 - Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (November 2010)

in Bundesverordnungen 02.02.2011 17:26
von Ralph Seeling • 127 Beiträge

5. BImSchV - Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (November 2010)

Abkürzung; 5. BImSchV
Kurztitel: Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte
Art: Bundesrechtsverordnung
Rechtsmaterie: Umweltschutz, Reaktorsicherheit
Datum des Gesetzes: 30.07.1993
Letzte Änderung: Art. 2 12 V vom 9. November 2010 (BGBl. I S. 1504)


Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte - Inhalt
Eingangsformel
Abschnitt 1 - Bestellung von Beauftragten
§ 1 Pflicht zur Bestellung
§ 2 Mehrere Beauftragte
§ 3 Gemeinsamer Beauftragter
§ 4 Beauftragter für Konzerne
§ 5 Nicht betriebsangehörige Beauftragte
§ 6 Ausnahmen

Abschnitt 2 - Fachkunde und Zuverlässigkeit von Beauftragten
§ 7 Anforderungen an die Fachkunde
§ 8 Voraussetzung der Fachkunde in Einzelfällen
§ 9 Anforderungen an die Fortbildung
§ 10 Anforderungen an die Zuverlässigkeit
§ 10a Nachweise nicht betriebsangehöriger Personen

Abschnitt 3 - Schlußvorschriften
§ 11 Übergangsregelung
§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Schlußformel
Anhang I
Anhang II

Den genauen Gesetzestext siehe Dateianhang oder http://bundesrecht.juris.de/bimschv_5_1993/index.html


Dateianlage:

zuletzt bearbeitet 02.02.2011 17:27 | nach oben springen


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