BBodSchV - Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (Juli 2009)
Abkürzung: BBodSchV
Kurztitel: Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung
Art: Bundesrechtsverordnung
Rechtsmaterie:
Datum des Gesetzes: 12. Juli 1999
Letzte Änderung: Art. 16 G v. 31.7.2009 (BGBl. I S. 2585)
Der Anwendungsbereich der BBodSchV betrifft vornehmlich die Vorgehensweise bei der Untersuchung und Bewertung von Altlastflächen, mögliche Altlastflächen und Sanierungsmaßnahmen. Außerdem regelt sie die Gefahrenabwehr durch Dekontaminations- und Sicherungsmaßnahmen, Vorsorgemaßnahmen und Prüf- und Messmaßnahmen.
Die Belastungen und Beeinträchtigungen des Bodens betreffen chemische Verunreinigungen (z. B. durch Pestizide, Schwermetalle), physikalische Veränderungen (z. B. Bodenverdichtung, Bodenerosion) und Bodenverbrauch durch Überbau (z. B. Straßenbau, Siedlungsbau) oder Abtransport.
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung - Inhalt
Eingangsformel
Inhaltsübersicht
Erster Teil - Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Zweiter Teil - Anforderungen an die Untersuchung und Bewertung von Verdachtsflächen und altlastverdächtigen Flächen
§ 3 Untersuchung
§ 4 Bewertung
Dritter Teil - Anforderungen an die Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten
§ 5 Sanierungsmaßnahmen, Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen
Vierter Teil - Ergänzende Vorschriften für Altlasten
§ 6 Sanierungsuntersuchung und Sanierungsplanung
Fünfter Teil - Ausnahmen
§ 7 Ausnahmen
Sechster Teil - Ergänzende Vorschriften für die Gefahrenabwehr von schädlichen Bodenveränderungen auf Grund von Bodenerosion durch Wasser
§ 8 Gefahrenabwehr von schädlichen Bodenveränderungen auf Grund von Bodenerosion durch Wasser
Siebter Teil - Vorsorge gegen das Entstehen schädlicher Bodenveränderungen
§ 9 Besorgnis schädlicher Bodenveränderungen
§ 10 Vorsorgeanforderungen
§ 11 Zulässige Zusatzbelastung
§ 12 Anforderungen an das Aufbringen und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden
Achter Teil - Schlußbestimmungen
§ 13 Zugänglichkeit von technischen Regeln und Normblättern
§ 14 Inkrafttreten
Schlußformel
Anhang 1
Anhang 2
Anhang 3
Anhang 4
Den genauen Gesetzestext siehe Dateianhang oder http://bundesrecht.juris.de/bbodschv/index.html