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BauNVO - Baunutzungsverordnung (April 1993)

in Bundesverordnungen 11.01.2011 15:17
von Ralph Seeling • 127 Beiträge

BauNVO - Baunutzungsverordnung (April 1993)

Abkürzung: BauNVO
Kurztitel: Baunutzungsverordnung
Art: Bundesrechtsverordnung
Rechtsmaterie: öffentliches Baurecht
Datum des Gesetzes: 26. Juni 1962
Letzte Änderung: Art. 3 G vom 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479)

Die Baunutzungsverordnung bestimmt Art und Maß der baulichen Nutzung eines Grundstücks (Abschnitt 1 und 2), die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche (Abschnitt 3). Sie gilt für bebaute Gebiete, für die sie gemäß § 9 BauGB beschlossen wurde. Nach § 34 Abs. 2 BauGB sind § 1 bis § 15 BauNVO auch auf unbeplante Innenbereiche anwendbar. Grundsätzlich konkretisiert sie die Inhalte der Bauleitplanung.

Der erste Abschnitt der BauNVO beschreibt die Art der baulichen Nutzung für zur Bebauung vorgesehene Flächen. Dabei wird unterschieden zwischen Bauflächen im Flächennutzungsplan und Baugebieten im Bebauungsplan.

Die Einteilung der Bauflächen im Flächennutzungsplan wird nach § 1 Abs. 1 BauNVO wie folgt vorgenommen:
Wohnbauflächen W
Gemischte Bauflächen M
Gewerbliche Bauflächen G
Sonderbauflächen S

Die Einteilung der Baugebiete im Bebauungsplan wird nach § 1 Abs. 2 BauNVO wie folgt vorgenommen:
Kleinsiedlungsgebiete WS § 2
reine Wohngebiete WR § 3
allgemeine Wohngebiete WA § 4
besondere Wohngebiete WB § 4a
Dorfgebiete MD § 5
Mischgebiete MI § 6
Kerngebiete MK § 7
Gewerbegebiete GE § 8
Industriegebiete GI § 9
Sondergebiete SO § 10, § 11

Der zweite Abschnitt der BauNVO beschäftigt sich mit dem Maß der baulichen Nutzung. Es bestimmt sich gemäß § 16 bis § 21a BauNVO grundsätzlich nach den im Bebauungsplan vorgesehenen Richtwerten. Diese sind im Einzelnen:
Höhe baulicher Anlagen - § 18
Grundflächenzahl (GRZ) - § 19
Geschossflächenzahl (GFZ) - § 20
Baumassenzahl (BMZ) - § 21

Im dritten Abschnitt werden Festlegungen bezüglich der Bauweise und den überbaubaren Grundstücksflächen getroffen. Die Bauweise § 22 kann im Bebauungsplan festgesetzt werden. Differenziert wird zwischen offener und geschlossener Bauweise.


Baunutzungsverordnung - Inhalt
Erster Abschnitt - Art der baulichen Nutzung
§ 1 Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete
§ 2 Kleinsiedlungsgebiete
§ 3 Reine Wohngebiete
§ 4 Allgemeine Wohngebiete
§ 4a Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (besondere Wohngebiete)
§ 5 Dorfgebiete
§ 6 Mischgebiete
§ 7 Kerngebiete
§ 8 Gewerbegebiete
§ 9 Industriegebiete
§ 10 Sondergebiete, die der Erholung dienen
§ 11 Sonstige Sondergebiete
§ 12 Stellplätze und Garagen
§ 13 Gebäude und Räume für freie Berufe
§ 14 Nebenanlagen
§ 15 Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen

Zweiter Abschnitt - Maß der baulichen Nutzung
§ 16 Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung
§ 17 Obergrenzen für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung
§ 18 Höhe baulicher Anlagen
§ 19 Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche
§ 20 Vollgeschosse, Geschoßflächenzahl, Geschoßfläche
§ 21 Baumassenzahl, Baumasse
§ 21a Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen

Dritter Abschnitt - Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche
§ 22 Bauweise
§ 23 Überbaubare Grundstücksfläche

Vierter Abschnitt
§ 24

Fünfter Abschnitt - Überleitungs- und Schlußvorschriften
§ 25 Fortführung eingeleiteter Verfahren *)
§ 25a Überleitungsvorschriften aus Anlaß der zweiten Änderungsverordnung
§ 25b Überleitungsvorschrift aus Anlaß der dritten Änderungsverordnung
§ 25c Überleitungsvorschrift aus Anlaß der vierten Änderungsverordnung
§ 26 Berlin-Klausel
§ 26a Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
§ 27

Den genauen Gesetzestext siehe Dateianhang oder http://bundesrecht.juris.de/baunvo/


Dateianlage:

zuletzt bearbeitet 24.01.2011 16:33 | nach oben springen


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