BaustellV - Baustellenverordnung (Dezember 2004)
Abkürzung: BaustellV
Kurztitel: Baustellenverordnung
Art: Bundesrechtsverordnung
Rechtsmaterie: Arbeitsschutzrecht, Verwaltungsrecht
Datum des Gesetzes: 10. Juni 1998
Letzte Änderung: Art. 15 VO vom 23. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3758, 3816)
Die Baustellenverordnung hat das Ziel, durch besondere Maßnahmen zu einer Verbesserung von Sicherheit und Gesundheits-schutz der Beschäftigten auf einer Baustelle beizutragen.
Für die Koordinierung der Sicherheitsmaßnahmen auf der Baustelle ist nunmehr auch der Bauherr als Adressat der Verordnung verantwortlich. Der Bauherr kann diese Verantwortung zum größten Teil auf einen „Beauftragten Dritten“ übertragen. Diese hat schriftlich und rechtzeitig zu erfolgen. Rechtzeitig bedeutet in der Regel zu Beginn der Planungsphase eines Bauvorhabens. Erfolgt diese Übertragung nicht, so hat der Bauherr eine direkte Mitverantwortung für den Arbeitsschutz auf seiner Baustelle.
Die Baustellenverordnung unterteilt ein Bauvorhaben in die Planungsphase und die Ausführungsphase. In der Planungsphase hat der Bauherr:
einen geeigneten Koordinator zu bestellen,
den SiGe-Plan anzufertigen,
die Unterlage zu erstellen,
die Vorankündigung zu erstellen und zu versenden
Baustellenverordnung - Inhalt
Eingangsformel
§ 1 Ziele, Begriffe
§ 2 Planung der Ausführung des Bauvorhabens
§ 3 Koordinierung
§ 4 Beauftragung
§ 5 Pflichten der Arbeitgeber
§ 6 Pflichten sonstiger Personen
§ 7 Ordnungswidrigkeiten und Strafvorschriften
§ 8 Inkrafttreten
Schlußformel
Anhang I
Anhang II
Den genauen Gesetzestext siehe Dateianhang oder http://bundesrecht.juris.de/baustellv/index.html