BBodSchG - Bundes-Bodenschutzgesetz (Dezember 2004)
Abkürzung: BBodSchG
Kurztitel: Bundes-Bodenschutzgesetz
Art: Bundesgesetz
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht, Umweltrecht, Bodenschutzrecht
Datum des Gesetzes: 17. März 1998
Letzte Änderung: Art. 3 Gesetz vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3214)
Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) ist bundesdeutsches Gesetz, das zusammen mit den Bodenschutzgesetzen der Länder den Hauptteil des bundesdeutschen Bodenschutzrechts bildet. Das Gesetz wird ergänzt durch die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV).
Das BBodSchG gilt für Boden im Sinne der gesetzlichen Definition. Dies ist gemäß § 2 Abs. 1 BBodSchG die obere Schicht der Erdkruste, soweit sie Träger der in Abs. 2 genannten Bodenfunktionen ist, einschließlich der flüssigen Bestandteile (Bodenlösung) und der gasförmigen Bestandteile (Bodenluft), allerdings ohne Grundwasser und Gewässerbetten.
Das BBodSchG verfolgt das Ziel, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind „schädliche Bodenveränderungen“ abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.
Hauptanwendungsbereich in der Praxis ist aber die Bewältigung von eingetretenen „schädlichen Bodenveränderungen“ durch Altlasten.
Bundes-Bodenschutzgesetz - Inhalt
Erster Teil - Allgemeine Vorschriften
§ 1 Zweck und Grundsätze des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Anwendungsbereich
Zweiter Teil - Grundsätze und Pflichten
§ 4 Pflichten zur Gefahrenabwehr
§ 5 Entsiegelung
§ 6 Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden
§ 7 Vorsorgepflicht
§ 8 Werte und Anforderungen
§ 9 Gefährdungsabschätzung und Untersuchungsanordnungen
§ 10 Sonstige Anordnungen
Dritter Teil - Ergänzende Vorschriften für Altlasten
§ 11 Erfassung
§ 12 Information der Betroffenen
§ 13 Sanierungsuntersuchungen und Sanierungsplanung
§ 14 Behördliche Sanierungsplanung
§ 15 Behördliche Überwachung, Eigenkontrolle
§ 16 Ergänzende Anordnungen zur Altlastensanierung
Vierter Teil - Landwirtschaftliche Bodennutzung
§ 17 Gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft
Fünfter Teil - Schlußvorschriften
§ 18 Sachverständige und Untersuchungsstellen
§ 19 Datenübermittlung
§ 20 Anhörung beteiligter Kreise
§ 21 Landesrechtliche Regelungen
§ 22 Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften
§ 23 Landesverteidigung
§ 24 Kosten
§ 25 Wertausgleich
§ 26 Bußgeldvorschriften
Den genauen Gesetzestext siehe Dateianhang oder http://bundesrecht.juris.de/bbodschg/index.html