WoFlV - Wohnflächenverordnung (November 2003)
Abkürzung: WoFlV
Kurztitel: Wohnflächenverordnung
Art: Bundesrechtsverordnung
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht, Bauordnungsrecht
Datum des Gestzes: 25. November 2003
Letzte Änderung: keine
Die Wohnflächenverordnung ist eine Verordnung, die Wohnflächen definiert und ihre Berechnung regelt. Die Verordnung bezieht sich dabei auf Mietwohnraum im Zusammenhang mit dem Wohnraumförderungsgesetz (WoFG).
Die Wohnflächenverordnung basiert auf den §§ 42–44 der II. Berechnungsverordnung und löst diese ab. Berechnungen, die vor 2004 auf Basis der alten Regelung erstellt wurden, bleiben weiterhin gültig, solange keine baulichen Änderungen vorgenommen werden, die eine Neuberechnung erforderlich machen.
In der Regel wird die Grundfläche von Balkonen, Loggien und Terrassen zu einem Viertel, höchstens jedoch zur Hälfte als Wohnfläche angerechnet.
Ein genereller Abzug für Putz in Höhe von 3 % ist nicht mehr vorgesehen, da die Wohnfläche nach lichten Maßen zu berechnen ist. In die Flächenermittlung können jetzt auch Erker und Wandschränke einbezogen werden, selbst wenn deren Grundfläche kleiner als 0,5 m² ist.
Auch die Grundflächen von Schornsteinen, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehenden Pfeilern und Säulen werden berücksichtigt, wenn ihre Höhe unter 1,5 m und ihre Grundfläche unter 0,1 m² bleibt, weil sie dann als Ablagemöglichkeit nutzbar sind.
Soweit Wintergärten nicht beheizbar sind, können sie lediglich zur Hälfte als Wohnfläche angerechnet werden. Beheizbare Wintergärten zählen komplett zur Wohnfläche.
Wohnflächenverordnung - Inhalt
§ 1 Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche
§ 2 Zur Wohnfläche gehörende Grundflächen
§ 3 Ermittlung der Grundfläche
§ 4 Anrechnung der Grundflächen
§ 5 Überleitungsvorschrift
Den genauen Gesetzestext siehe Dateianhang oder http://www.gesetze-im-internet.de/woflv/index.html