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WEG - Wohnungseigentumsgesetz (Juli 2009)

in Bundesgesetze 13.01.2011 08:02
von Ralph Seeling • 127 Beiträge

WEG - Wohnungseigentumsgesetz (Juli 2009)

Abkürzung: WEG
Kurztitel: Wohnungseigentumsgesetz
Art: Bundesgesetz
Rechtsmaterie: Zivilrecht
Datum des Gesetzes: 15. März 1951
Letzte Änderung: Art. 9 G vom 7. Juli 2009 (BGBl. I S. 1707, 1712)

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) vom 15. März 1951 regelt im Falle einer entsprechenden formellen Teilung eines Grundstücks durch Teilungserklärung das Eigentum an den einzelnen Wohnungen oder Gebäuden (Wohnungseigentum), an nicht zu Wohnzwecken genutzten Räumen oder Flächen (Teileigentum) und das Gemeinschaftseigentum am gemeinsamen Gebäude oder Grundstück.

Das Wohnungseigentumsgesetz regelt insbesondere:
die Begründung des Wohnungseigentums (§§ 2 bis 9)
die Rechtsverhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander (§§ 10 bis 19)
die Verwaltung des Wohnungseigentums (§§ 20 bis 29)
Besonderheiten für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang Wohnungseigentum (§§ 43 bis 50, seit Juli 2007 gelten grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften der streitigen Gerichtsbarkeit, nicht mehr die der freiwilligen Gerichtsbarkeit)


Wohnungseigentumsgesetz - Inhalt

I. Teil - Wohnungseigentum
§ 1 Begriffsbestimmungen

1. Abschnitt - Begründung des Wohnungseigentums
§ 2 Arten der Begründung
§ 3 Vertragliche Einräumung von Sondereigentum
§ 4 Formvorschriften
§ 5 Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums
§ 6 Unselbständigkeit des Sondereigentums
§ 7 Grundbuchvorschriften
§ 8 Teilung durch den Eigentümer
§ 9 Schließung der Wohnungsgrundbücher

2. Abschnitt - Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
§ 10 Allgemeine Grundsätze
§ 11 Unauflöslichkeit der Gemeinschaft
§ 12 Veräußerungsbeschränkung
§ 13 Rechte des Wohnungseigentümers
§ 14 Pflichten des Wohnungseigentümers
§ 15 Gebrauchsregelung
§ 16 Nutzungen, Lasten und Kosten
§ 17 Anteil bei Aufhebung der Gemeinschaft
§ 18 Entziehung des Wohnungseigentums
§ 19 Wirkung des Urteils

3. Abschnitt - Verwaltung
§ 20 Gliederung der Verwaltung
§ 21 Verwaltung durch die Wohnungseigentümer
§ 22 Besondere Aufwendungen, Wiederaufbau
§ 23 Wohnungseigentümerversammlung
§ 24 Einberufung, Vorsitz, Niederschrift
§ 25 Mehrheitsbeschluß
§ 26 Bestellung und Abberufung des Verwalters
§ 27 Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
§ 28 Wirtschaftsplan, Rechnungslegung
§ 29 Verwaltungsbeirat

4. Abschnitt - Wohnungserbbaurecht
§ 30

II. Teil - Dauerwohnrecht
§ 31 Begriffsbestimmungen
§ 32 Voraussetzungen der Eintragung
§ 33 Inhalt des Dauerwohnrechts
§ 34 Ansprüche des Eigentümers und der Dauerwohnberechtigten
§ 35 Veräußerungsbeschränkung
§ 36 Heimfallanspruch
§ 37 Vermietung
§ 38 Eintritt in das Rechtsverhältnis
§ 39 Zwangsversteigerung
§ 40 Haftung des Entgelts
§ 41 Besondere Vorschriften für langfristige Dauerwohnrechte
§ 42 Belastung eines Erbbaurechts

III. Teil - Verfahrensvorschriften
§ 43 Zuständigkeit
§ 44 Bezeichnung der Wohnungseigentümer in der Klageschrift
§ 45 Zustellung
§ 46 Anfechtungsklage
§ 47 Prozessverbindung
§ 48 Beiladung, Wirkung des Urteils
§ 49 Kostenentscheidung
§ 50 Kostenerstattung
§§ 51 u. 52 (weggefallen)
§§ 53 bis 58 (weggefallen)

IV. Teil - Ergänzende Bestimmungen
§ 59 (weggefallen)
§ 60 (weggefallen)
§ 61
§ 62 Übergangsvorschrift
§ 63 Überleitung bestehender Rechtsverhältnisse
§ 64 Inkrafttreten

Den genauen Geswtzestext siehe Dateianhang oder http://bundesrecht.juris.de/woeigg/index.html


Dateianlage:

zuletzt bearbeitet 15.01.2011 07:37 | nach oben springen


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