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AbwAG - Abwasserabgabengesetz (August 2010)

in Bundesgesetze 14.01.2011 15:59
von Ralph Seeling • 127 Beiträge

AbwAG - Abwasserabgabengesetz

Abkürzung: AbwAG
Kurztitel: Abwasserabgabengesetz
Art: Bundesgesetz
Rechtsmaterie: Wasserwirtschaftrecht, Abgabenrecht
Datum des Gesetzes: 13. September 1976
Letzte Änderung: Art. 1 G vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163)

Das Abwasserabgabengesetz regelt die Pflicht, für das Einleiten von Abwasser (Schmutzwasser, Niederschlagswasser) in Gewässer Abgaben zu zahlen. Die Höhe der Abwasserabgabe richtet sich dabei gem. § 3 Abs. 1 AbwAG nach der Schädlichkeit des Abwassers.

Das Gesetz enthält an mehreren Stellen Ermächtigungen für Detailbestimmungen durch die Länder. Daher haben die Länder Ausführungsgesetze erlassen.


Abwasserabgabengesetz - Inhalt
Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften
§ 1 Grundsatz
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Bewertungsgrundlage

Zweiter Abschnitt - Ermittlung der Schädlichkeit
§ 4 Ermittlung auf Grund des Bescheides
§ 5
§ 6 Ermittlung in sonstigen Fällen
§ 7 Pauschalierung bei Einleitung von verschmutztem Niederschlagswasser
§ 8 Pauschalierung bei Kleineinleitungen von Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnlichem Schmutzwasser

Dritter Abschnitt - Abgabepflicht
§ 9 Abgabepflicht, Abgabesatz
§ 10 Ausnahmen von der Abgabepflicht

Vierter Abschnitt - Festsetzung, Erhebung und Verwendung der Abgabe
§ 11 Veranlagungszeitraum, Erklärungspflicht
§ 12 Verletzung der Erklärungspflicht
§ 12a Rechtsbehelfe gegen die Heranziehung
§ 13 Verwendung

Fünfter Abschnitt - Gemeinsame Vorschriften; Schlussvorschriften
§ 14 Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung
§ 15 Ordnungswidrigkeiten
§ 16 Stadtstaaten-Klausel
§ 17
§ 18
Anlage (zu § 3)

Den genauen Gesetzestext siehe Dateianhang oder http://www.gesetze-im-internet.de/abwag/index.html


Dateianlage:

zuletzt bearbeitet 14.01.2011 16:00 | nach oben springen


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