AbwAG - Abwasserabgabengesetz
Abkürzung: AbwAG
Kurztitel: Abwasserabgabengesetz
Art: Bundesgesetz
Rechtsmaterie: Wasserwirtschaftrecht, Abgabenrecht
Datum des Gesetzes: 13. September 1976
Letzte Änderung: Art. 1 G vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163)
Das Abwasserabgabengesetz regelt die Pflicht, für das Einleiten von Abwasser (Schmutzwasser, Niederschlagswasser) in Gewässer Abgaben zu zahlen. Die Höhe der Abwasserabgabe richtet sich dabei gem. § 3 Abs. 1 AbwAG nach der Schädlichkeit des Abwassers.
Das Gesetz enthält an mehreren Stellen Ermächtigungen für Detailbestimmungen durch die Länder. Daher haben die Länder Ausführungsgesetze erlassen.
Abwasserabgabengesetz - Inhalt
Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften
§ 1 Grundsatz
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Bewertungsgrundlage
Zweiter Abschnitt - Ermittlung der Schädlichkeit
§ 4 Ermittlung auf Grund des Bescheides
§ 5
§ 6 Ermittlung in sonstigen Fällen
§ 7 Pauschalierung bei Einleitung von verschmutztem Niederschlagswasser
§ 8 Pauschalierung bei Kleineinleitungen von Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnlichem Schmutzwasser
Dritter Abschnitt - Abgabepflicht
§ 9 Abgabepflicht, Abgabesatz
§ 10 Ausnahmen von der Abgabepflicht
Vierter Abschnitt - Festsetzung, Erhebung und Verwendung der Abgabe
§ 11 Veranlagungszeitraum, Erklärungspflicht
§ 12 Verletzung der Erklärungspflicht
§ 12a Rechtsbehelfe gegen die Heranziehung
§ 13 Verwendung
Fünfter Abschnitt - Gemeinsame Vorschriften; Schlussvorschriften
§ 14 Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung
§ 15 Ordnungswidrigkeiten
§ 16 Stadtstaaten-Klausel
§ 17
§ 18
Anlage (zu § 3)
Den genauen Gesetzestext siehe Dateianhang oder http://www.gesetze-im-internet.de/abwag/index.html