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AEntG - Arbeitnehmer-Entsendegesetz (April 2009)

in Bundesgesetze 14.01.2011 16:30
von Ralph Seeling • 127 Beiträge

AEntG - Arbeitnehmer-Entsendegesetz (April 2009)

Abkürzung: AEntG
Kurztitel: Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Art: Bundesgesetz
Rechtsmaterie: Arbeitsrecht
Datum des Gesetzes: 26. Februar 1996
Letzte Änderung: 20. April 2009 (BGBl. I S. 799)

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) ist ein Gesetz, auf dessen Grundlage in Deutschland in bestimmten Branchen Mindeststandards für Arbeitsbedingungen festgelegt werden können.
Ziel der Gesetzgebung war die Festschreibung zwingender Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer, die von im Ausland ansässigen Arbeitgebern zur grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere im Bauhaupt- und Baunebengewerbe, nach Deutschland entsandt werden.

Die zwingenden Arbeitsbedingungen beziehen sich insbesondere auf Lohn (Mindestlohn), Urlaubsanspruch, Arbeits- und Gesundheitsschutz und Bedingungen für die Überlassung von Arbeitskräften.

Gegenwärtig (Stand 1. September 2010) gibt es zwingende Arbeitsbedingungen in den Bereichen
- Bauhauptgewerbe
- Dachdeckerhandwerk
- Elektrohandwerk
- Maler- und Lackiererhandwerk
- Gebäudereinigung
- Pflegebranche (Altenpflege und häusliche Krankenpflege)
- Bergbauspezialarbeiten auf Steinkohlebergwerken
- Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft
- Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst

Ein Branchen-Mindestlohn ist verbindlich für
- alle Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland und ihre im Geltungsbereich des Tarifvertrags beschäftigten Arbeitnehmer,
- alle Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und ihre in Deutschland im Geltungsbereich des Tarifvertrags beschäftigen Arbeitnehmer
- alle Verleih-Arbeitgeber und Leiharbeitnehmer, wenn der Entleiher den Leiharbeitnehmer mit Tätigkeiten beschäftigt, die in den Geltungsbereich des Tarifvertrags fallen.


Arbeitnehmer-Entsendegesetz - Inhalt
Eingangsformel
Abschnitt 1 - Zielsetzung
§ 1 Zielsetzung

Abschnitt 2 - Allgemeine Arbeitsbedingungen
§ 2 Allgemeine Arbeitsbedingungen

Abschnitt 3 - Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen
§ 3 Tarifvertragliche Arbeitsbedingungen
§ 4 Einbezogene Branchen
§ 5 Arbeitsbedingungen
§ 6 Besondere Regelungen
§ 7 Rechtsverordnung
§ 8 Pflichten des Arbeitgebers zur Gewährung von Arbeitsbedingungen
§ 9 Verzicht, Verwirkung

Abschnitt 4 - Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche
§ 10 Anwendungsbereich
§ 11 Rechtsverordnung
§ 12 Kommission
§ 13 Rechtsfolgen

Abschnitt 5 - Zivilrechtliche Durchsetzung
§ 14 Haftung des Auftraggebers
§ 15 Gerichtsstand

Abschnitt 6 - Kontrolle und Durchsetzung durch staatliche Behörden
§ 16 Zuständigkeit
§ 17 Befugnisse der Behörden der Zollverwaltung und anderer Behörden
§ 18 Meldepflicht
§ 19 Erstellen und Bereithalten von Dokumenten
§ 20 Zusammenarbeit der in- und ausländischen Behörden
§ 21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
§ 22 Zustellung
§ 23 Bußgeldvorschriften

Abschnitt 7 - Schlussvorschriften
§ 24 Evaluation
§ 25 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Den genauen Gesetzestext siehe Dateianhang oder http://www.gesetze-im-internet.de/aentg_2009/index.html


Dateianlage:

zuletzt bearbeitet 14.01.2011 16:38 | nach oben springen


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