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BNatSchG - Bundesnaturschutzgesetz (Juli 2009)

in Bundesgesetze 20.01.2011 15:51
von Ralph Seeling • 127 Beiträge

BNatSchG - Bundesnaturschutzgesetz (Juli 2009)

Abkürzung: BNatSchG
Kurztitel: Bundesnaturschutzgesetz
Art: Bundesgesetz
Rechtsmaterie: Umweltrecht
Datum des Gesetzes: 20. Dezember 1976
Letzte Änderung: 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542)

Das Gesetz definiert in den Eingangsbestimmungen die Ziele und Grundsätze für Naturschutz und Landschaftspflege.
Die bekannteste Auswirkung der Naturschutzgesetze sind die Naturschutzgebiete, doch Naturschutz muß flächendeckend betrieben werden.

Abschnitt 1 (§§ 1 - 7) regelt die allgemeinen Vorschriften.
Abschnitt 2 (§§ 8 - 12) regelt die Umweltbeobachtung, Aufgaben der Landschaftsplanung, Inhalte der Landschaftsplanung, Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne, Landschaftspläne sowie Zusammenwirken der Länder bei der Planung.
Vermeidbare Eingriffe in Natur und Landschaft sind zu unterlassen, unvermeidbare müssen grundsätzlich durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen kompensiert werden (§ 19).

Auch die Bauleitplanung muss Belange des Naturschutzes berücksichtigen. Das Baugesetzbuch sieht vor, dies bereits in die Planaufstellung (den Planungsprozess) zu integrieren. Die Eingriffsregelung gilt insoweit nicht; vielmehr muss bereits vor allem vorbeugend-planerisch dafür gesorgt werden, dass Eingriffe in Natur und Landschaft möglichst gering gehalten und, soweit möglich, ausgeglichen werden.

Das Gesetz sieht verschiedene Kategorien geschützter Gebiete sowie den Schutz bestimmter Einzelobjekte vor. Der Charakter dieser Gebiete wird in jeweils eigenen Beiträgen beschrieben:
- Naturschutzgebiet (§ 23)
- Nationalpark, Nationales Naturmonument (§ 24)
- Biosphärenreservat (§ 25)
- Landschaftsschutzgebiet (§ 26)
- Naturpark (§ 27)
- Naturdenkmal (§ 28)
- Geschützte Landschaftsbestandteile (§ 29)
- Biotop (§ 30)

In Abschnitt 5 (§§ 37 - 55) enthält das Bundesnaturschutzgesetz zahlreiche Regelungen zum internationalen Artenschutz, die im Washingtoner Artenschutz-Übereinkommen ihre Grundlage haben. Die Umsetzung dieser Vorschriften obliegt überwiegend dem Bundesamt für Naturschutz (BfN) und den Zolldienststellen.
Abschnitt 6 (§§ 56 - 58) regelt den Naturschutz im deutschen Küstengewässer sowie Bereiche der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels.
In Abschnitt 7 (§§ 59 - 62) finden sich Regelungen zur Erholung in Natur und Landschaft


Bundesnaturschutzgesetz - Inhalt
Inhaltsübersicht
Kapitel 1 - Allgemeine Vorschriften
§ 1 Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege
§ 2 Verwirklichung der Ziele
§ 3 Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse, vertragliche Vereinbarungen, Zusammenarbeit der Behörden
§ 4 Funktionssicherung bei Flächen für öffentliche Zwecke
§ 5 Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft
§ 6 Beobachtung von Natur und Landschaft
§ 7 Begriffsbestimmungen

Kapitel 2 - Landschaftsplanung
§ 8 Allgemeiner Grundsatz
§ 9 Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 10 Landschaftsprogramme und Landschaftsrahmenpläne
§ 11 Landschaftspläne und Grünordnungspläne
§ 12 Zusammenwirken der Länder bei der Planung

Kapitel 3 - Allgemeiner Schutz von Natur und Landschaft
§ 13 Allgemeiner Grundsatz
§ 14 Eingriffe in Natur und Landschaft
§ 15 Verursacherpflichten, Unzulässigkeit von Eingriffen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 16 Bevorratung von Kompensationsmaßnahmen
§ 17 Verfahren; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 18 Verhältnis zum Baurecht
§ 19 Schäden an bestimmten Arten und natürlichen Lebensräumen

Kapitel 4 - Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft
Abschnitt 1 - Biotopverbund und Biotopvernetzung; geschützte Teile von Natur und Landschaft
§ 20 Allgemeine Grundsätze
§ 21 Biotopverbund, Biotopvernetzung
§ 22 Erklärung zum geschützten Teil von Natur und Landschaft
§ 23 Naturschutzgebiete
§ 24 Nationalparke, Nationale Naturmonumente
§ 25 Biosphärenreservate
§ 26 Landschaftsschutzgebiete
§ 27 Naturparke
§ 28 Naturdenkmäler
§ 29 Geschützte Landschaftsbestandteile
§ 30 Gesetzlich geschützte Biotope

Abschnitt 2 - Netz „Natura 2000“
§ 31 Aufbau und Schutz des Netzes „Natura 2000“
§ 32 Schutzgebiete
§ 33 Allgemeine Schutzvorschriften
§ 34 Verträglichkeit und Unzulässigkeit von Projekten; Ausnahmen
§ 35 Gentechnisch veränderte Organismen
§ 36 Pläne

Kapitel 5 - Schutz der wild lebenden Tier- und Pflanzenarten, ihrer Lebensstätten und Biotope
Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften
§ 37 Aufgaben des Artenschutzes
§ 38 Allgemeine Vorschriften für den Arten-, Lebensstätten- und Biotopschutz

Abschnitt 2 - Allgemeiner Artenschutz
§ 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 40 Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Arten
§ 41 Vogelschutz an Energiefreileitungen
§ 42 Zoos
§ 43 Tiergehege

Abschnitt 3 - Besonderer Artenschutz
§ 44 Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten
§ 45 Ausnahmen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 46 Nachweispflicht
§ 47 Einziehung

Abschnitt 4 - Zuständige Behörden, Verbringen von Tieren und Pflanzen
§ 48 Zuständige Behörden
§ 49 Mitwirkung der Zollbehörden; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 50 Anmeldepflicht bei der Ein-, Durch- und Ausfuhr oder dem Verbringen aus Drittstaaten
§ 51 Inverwahrungnahme, Beschlagnahme und Einziehung durch die Zollbehörden

Abschnitt 5 - Auskunfts- und Zutrittsrecht; Gebühren und Auslagen
§ 52 Auskunfts- und Zutrittsrecht
§ 53 Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Abschnitt 6 - Ermächtigungen
§ 54 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 55 Durchführung gemeinschaftsrechtlicher oder internationaler Vorschriften; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Kapitel 6 - Meeresnaturschutz
§ 56 Geltungs- und Anwendungsbereich
§ 57 Geschützte Meeresgebiete im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 58 Zuständige Behörden; Gebühren und Auslagen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Kapitel 7 - Erholung in Natur und Landschaft
§ 59 Betreten der freien Landschaft
§ 60 Haftung
§ 61 Freihaltung von Gewässern und Uferzonen
§ 62 Bereitstellen von Grundstücken

Kapitel 8 - Mitwirkung von anerkannten Naturschutzvereinigungen
§ 63 Mitwirkungsrechte
§ 64 Rechtsbehelfe

Kapitel 9 - Eigentumsbindung, Befreiungen
§ 65 Duldungspflicht
§ 66 Vorkaufsrecht
§ 67 Befreiungen
§ 68 Beschränkungen des Eigentums; Entschädigung und Ausgleich

Kapitel 10 - Bußgeld- und Strafvorschriften
§ 69 Bußgeldvorschriften
§ 70 Verwaltungsbehörde
§ 71 Strafvorschriften
§ 72 Einziehung
§ 73 Befugnisse der Zollbehörden

Kapitel 11 - Übergangs- und Überleitungsvorschrift
§ 74 Übergangs- und Überleitungsregelungen

Den genauen Gesetzestext siehe Dateianhang oder http://www.bundesrecht.juris.de/bnatschg_2009/


Dateianlage:

zuletzt bearbeitet 20.01.2011 15:54 | nach oben springen


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