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Din 276 - Allgemeines

in DIN 276 - Allgemeines 30.12.2010 18:48
von Ralph Seeling • 127 Beiträge

Die Din-Norm DIN 276 regelt die Kostenermittlung im Bauwesen. Zur Zeit ist nur Teil 1 Hochbau (2008-12) gültig und ersetzt die Din 276-1 in der Fassung von 2006-11 und die Berichtigung 1 von 2007-02.

Teil 1 der Norm gilt für die Kostenplanung im Hochbau, insbesondere für die Ermittlung und Gliederung von Kosten, om wesentlichen werden fünf Stufen der Kostenermittlung und die Kostengliederung festgelegt.

Die Stufen der Kostenermittlung:
Kostenrahmen
Kostenschätzung
Kostenberechnung
Kostenanschlag
Kostenfeststellung

Bei der Kostengliederung werden zusammenhängende Kosten in Kostengruppen gegliedert. In der 1. Ebene der Kostengliederung werden die Gesamtkosten in sieben Kostengruppen aufgeteilt.
100 Grundstück
200 Herrichten und Erschließen
300 Bauwerk – Baukonstruktionen
400 Bauwerk – technische Anlagen
500 Außenanlagen
600 Ausstattung und Kunstwerke
700 Baunebenkosten


Hinweis: Die am 12. Juni 2009 vom Bundesrat verabschiedete Novelle der HOAI (HOAI 2009) ermöglicht es, auf die Kostenermittlung nach DIN 276 in der Fassung von 1981 zu verzichten und die Kosten sowohl für die Projektbearbeitung als auch für die Honorarermittlung nach der DIN 276-1 in der Fassung vom Dezember 2008 zu ermitteln.


zuletzt bearbeitet 31.12.2010 07:02 | nach oben springen


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