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EEWärmeG - Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (Juli 2009)

in Bundesgesetze 21.01.2011 07:34
von Ralph Seeling • 127 Beiträge

EEWärmeG - Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (Juli 2009)

Abkürzung: EEWärmeG
Kurztitel: Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz
Art: Bundesgesetz
Rechtsmaterie: Umweltrecht
Datum des Gesetzes: 7. August 2008
Letzte Änderung: Art. 3 G vom 15. Juli 2009 (BGBl. I S. 1804, 1808)

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ist ein Bundesgesetz, das neben dem die Stromerzeugung betreffenden Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem die Verwendung von erneuerbaren Energien im Bereich der Kraftstoffe regelnden Biokraftstoff-quotengesetz den Ausbau erneuerbarer Energien im Wärme- und Kältesektor bei der energetischen Gebäudeversorgung vorantreiben soll.
Das Gesetz begründet die allgemeine Pflicht, Neubauten in Höhe eines vorgeschriebenen Prozentsatzes mit erneuerbaren Energien zu versorgen. Dies betrifft pro Jahr etwa 150.000 neu errichtete Gebäude.
Für Altbauten sieht das Gesetz eine Förderung bei einer entsprechenden Nachrüstung vor, was etwa 600.000 pro Jahr modernisierte Heizungen betreffen kann.

Weiteres Ziel des Gesetzes ist die Förderung des Ausbaus von erneuerbare Energien nutzenden Netzen zur Nah- und Fernwärmeversorgung.


Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - Inhalt
Inhaltsübersicht
Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck und Ziel des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen

Teil 2 - Nutzung Erneuerbarer Energien
§ 3 Nutzungspflicht
§ 4 Geltungsbereich der Nutzungspflicht
§ 5 Anteil Erneuerbarer Energien
§ 6 Versorgung mehrerer Gebäude
§ 7 Ersatzmaßnahmen
§ 8 Kombination
§ 9 Ausnahmen
§ 10 Nachweise
§ 11 Überprüfung
§ 12 Zuständigkeit

Teil 3 - Finanzielle Förderung
§ 13 Fördermittel
§ 14 Geförderte Maßnahmen
§ 15 Verhältnis zu Nutzungspflichten

Teil 4 - Schlussbestimmungen
§ 16 Anschluss- und Benutzungszwang
§ 17 Bußgeldvorschriften
§ 18 Erfahrungsbericht
§ 19 Übergangsvorschrift
§ 20 Inkrafttreten
Anlage (zu den §§ 5, 7, 10 und 15)
Anforderungen an die Nutzung von Erneuerbaren Energien, Abwärme und Kraft-Wärme-Kopplung sowie an Energieeinsparmaßnahmen und Wärmenetze

Den genauen Gesetzestext siehe Dateianhang oder http://bundesrecht.juris.de/eew_rmeg/index.html


Dateianlage:

zuletzt bearbeitet 21.01.2011 07:36 | nach oben springen


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