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WertV - Wertermittlungsverordnung (August 1997) seit Juli 2010 außer Kraft
WertV - Wertermittlungsverordnung (August 1997) seit Juli 2010 außer Kraft
in Bundesverordnungen 24.01.2011 17:43von Ralph Seeling • 127 Beiträge
WertV - Wertermittlungsverordnung (August 1997) seit Juli 2010 außer Kraft
Abkürzung: WertV
Kurztitel: Wertermittlungsverordnung
Art: Bundesrechtsverordnung
Rechtsmaterie: Baurecht
Datum des Gesetzes: 6. Dezember 1988
Letzte Änderung: Art. 3 G vom 18. August 1997 (BGBl. I S. 2081, 2110)
Achtung
Am 1. April 2009 brachte das Bundeskabinett den Entwurf der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrs-werte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV)” ein, welchem der Bundesrat zunächst nur unter dem Vorbehalt einiger, insbesondere die Ableitung der Bodenrichtwerte betreffender Änderungen zustimmte. Einem erneuten Entwurf stimmte der Bundesrat dann am 7. Mai 2010 zu; am 19. Mai 2010 wurde die ImmoWertV von der Bundesregierung erlassen. Die Verkündung erfolgte am 27. Mai 2010 (BGBl. I S. 639). Damit hat die ImmoWertV die WertV zum 1. Juli 2010 abgelöst.
Die Wertermittlungsverordnung regelte allgemeine Grundsätze für die Ermittlung von Verkehrswerten bei Immobilien. Die WertV regelte damit die Auslegung der Verkehrswertdefinition in § 194 BauGB. Die Gutachterausschüsse müssen die WertV verbindlich anwenden.
Die in der WertV geregelten Wertermittlungsverfahren nennt man auch normierte Verfahren:
- Vergleichswertverfahren nach § 13 bis 14 WertV,
- Ertragswertverfahren nach § 15 bis 20 WertV,
- Sachwertverfahren nach § 21 bis 25 WertV.
In Ergänzung zur Wertermittlungsverordnung sind Wertermittlungsrichtlinien erlassen worden.
Wertermittlungsverordnung - Inhalt
Eingangsformel
Erster Teil - Anwendungsbereich, allgemeine Verfahrensgrundsätze und Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Gegenstand der Wertermittlung
§ 3 Zustand des Grundstücks und allgemeine Wertverhältnisse
§ 4 Zustand und Entwicklung von Grund und Boden
§ 5 Weitere Zustandsmerkmale
§ 6 Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse
§ 7 Ermittlung des Verkehrswerts
Zweiter Teil - Ableitung erforderlicher Daten
§ 8 Erforderliche Daten
§ 9 Indexreihen
§ 10 Umrechnungskoeffizienten
§ 11 Liegenschaftszinssatz
§ 12 Vergleichsfaktoren für bebaute Grundstücke
Dritter Teil - Wertermittlungsverfahren
Erster Abschnitt - Vergleichswertverfahren
§ 13 Ermittlungsgrundlagen
§ 14 Berücksichtigung von Abweichungen
Zweiter Abschnitt - Ertragswertverfahren
§ 15 Ermittlungsgrundlagen
§ 16 Ermittlung des Ertragswerts der baulichen Anlagen
§ 17 Rohertrag
§ 18 Bewirtschaftungskosten
§ 19 Berücksichtigung sonstiger wertbeeinflussender Umstände
§ 20 Ermittlung des Ertragswerts in besonderen Fällen
Dritter Abschnitt - Sachwertverfahren
§ 21 Ermittlungsgrundlagen
§ 22 Ermittlung des Herstellungswerts
§ 23 Wertminderung wegen Alters
§ 24 Wertminderung wegen Baumängeln und Bauschäden
§ 25 Berücksichtigung sonstiger wertbeeinflussender Umstände
Vierter Teil - Ergänzende Vorschriften
§ 26 Wertermittlung nach § 153 Abs. 1, § 169 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 4 des Baugesetzbuchs
§ 27 Wertermittlung nach § 153 Abs. 4 und § 169 Abs. 8 des Baugesetzbuchs
§ 28 Wertermittlung für die Bemessung der Ausgleichsbeträge nach § 154 Abs. 1 und § 166 Abs. 3 des Baugesetzbuchs
§ 29 Berücksichtigung sonstiger Vermögensnachteile bei der Wertermittlung
Fünfter Teil - Schlußvorschriften
§ 30 Inkrafttreten und abgelöste Vorschriften
Schlußformel
Anlage (zu § 16 Abs. 3) Vervielfältigertabelle
Dengenauen Gesetzestext siehe Dateianhang oder http://www.buzer.de/gesetz/3309/index.htm
Dateianlage:

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