MaBV - Makler- und Bauträgerverordnung (März 2010)
Abkürzung: MaBV
Kurztitel: Makler- und Bauträgerverordnung
Art: Bundesrechtsverordnung
Rechtsmaterie: Gewerberecht, Baurecht
Datum des Gesetzes: 20. Juni 1974
Letzte Änderung: Art. 2 VO vom 9. März 2010 (BGBl. I S. 264 f.)
Die Makler- und Bauträgerverordnung ist eine aus der Gewerbeordnung abgeleitete Rechtsverordnung, die im deutschen Gewerberecht vor allem Vorgaben zum Schutz des Immobilienerwerbers bei der Gestaltung und beim Abschluss eines Bauträgervertrages erteilt.
Einen Schwerpunkt bildet die Absicherung von Kundengeldern (§§ 2–4). Das Recht, Zahlungen eines Erwerbers entgegenzu-nehmen besteht für einen gewerblichen Bauträger nur dann, wenn ein rechtsgültiger Vertrag vorliegt, der Grundbucheintrag über eine Auflassung vorgenommen wurde, die Sicherung der Lastenfreistellung erfolgt ist und eine behördliche Baugenehmigung erteilt wurde (§ 3).
Vereinbarungen zwischen Bauträger und Immobilienerwerber sind nichtig, wenn sie von den Vorgaben der MaBV abweichen (§ 12.
Makler- und Bauträgerverordnung - Inhalt
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Sicherheitsleistung, Versicherung
§ 3 Besondere Sicherungspflichten für Bauträger
§ 4 Verwendung von Vermögenswerten des Auftraggebers
§ 5 Hilfspersonal
§ 6 Getrennte Vermögensverwaltung
§ 7 Ausnahmevorschrift
§ 8 Rechnungslegung
§ 9 Anzeigepflicht
§ 10 Buchführungspflicht
§ 11 Informationspflicht und Werbung
§ 12 Unzulässigkeit abweichender Vereinbarungen
§ 13 (weggefallen)
§ 14 Aufbewahrung
§ 15
§ 16 Prüfungen
§ 17 Rechte und Pflichten der an der Prüfung Beteiligten
§ 18 Ordnungswidrigkeiten
§ 19 Anwendung bei grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung
§ 20 Übergangsvorschriften
§ 21 Berlin-Klausel
§ 22 Inkrafttreten
Den genauen Gesetzestext siehe Dateianhang oder http://www.gesetze-im-internet.de/gewo_34cdv/index.html