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HwO - Handwerksordnung (Juli 2009)
HwO - Handwerksordnung (Juli 2009)
in Bundesgesetze 25.01.2011 07:19von Ralph Seeling • 127 Beiträge
HwO - Handwerksordnung (Juli 2009)
Abkürzung: HwO
Kurztitel: Handwerksordnung
Art: Bundesgesetz
Rechtsmaterie: Gewerberecht
Datum des Gesetzes: 17. September 1953
Letzte Änderung: Art. 2 G vom 17. Juli 2009 (BGBl. I S. 2088, 2094)
Die Handwerksordnung ist ein Gesetz, das die Ausübung eines Handwerks regelt.
Die Handwerksordnung trennt zwischen zulassungspflichtigem, zulassungsfreiem Handwerk und handwerksähnlichem Gewerbe. Für die zulassungspflichtigen Handwerke besteht die sogenannte Meisterpflicht - es bestehen jedoch mit den §§ 7,8 und 9 weitgehende Ausnahmeregelungen.
Gewerbetreibende, die ein zulassungspflichtiges oder zulassungsfreies Handwerk oder ein handwerksähnliches Gewerbe betreiben, sind zugleich (Pflicht-)Mitglieder der Handwerkskammer.
Die „Meisterpflicht“ wird auf 41 zulassungspflichtige Handwerke beschränkt. Die übrigen 53 Handwerke (2004) sind zulassungsfrei.
Für Ingenieure und Hochschulabsolventen sowie staatlich geprüfte Techniker ist der Zugang zum Handwerk möglich.
Handwerksordnung - Inhalt
Inhaltsübersicht
Erster Teil - Ausübung eines Handwerks und eines handwerksähnlichen Gewerbes
Erster Abschnitt - Berechtigung zum selbständigen Betrieb eines zulassungspflichtigen Handwerks
§ 1 - § 5a
§ 5b Verfahren über eine einheitliche Stelle
Zweiter Abschnitt - Handwerksrolle
§ 6 - § 17
Dritter Abschnitt - Zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe
§ 18 - § 20
Zweiter Teil - Berufsbildung im Handwerk
Erster Abschnitt - Berechtigung zum Einstellen und Ausbilden
§ 21 - § 24
Zweiter Abschnitt - Ausbildungsordnung, Änderung der Ausbildungszeit
§ 25 - § 27c
Dritter Abschnitt - Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
§ 28 - § 30
Vierter Abschnitt - Prüfungswesen
§ 31 - § 40
Fünfter Abschnitt - Regelung und Überwachung der Berufsausbildung
§ 41 - § 41a
Sechster Abschnitt - Berufliche Fortbildung, berufliche Umschulung
§ 42 - § 42j
Siebenter Abschnitt - Berufliche Bildung behinderter Menschen, Berufsausbildungsvorbereitung
§ 42k - § 42q
Achter Abschnitt - Berufsbildungsausschuß
§ 43 - § 44b
Dritter Teil - Meisterprüfung, Meistertitel
Erster Abschnitt - Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
§ 45 - § 51
Zweiter Abschnitt - Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk oder in einem handwerksähnlichen Gewerbe
§ 51a - § 51d
Vierter Teil - Organisation des Handwerks
Erster Abschnitt - Handwerksinnungen
§ 52 - § 78
Zweiter Abschnitt - Innungsverbände
§ 79 - § 85
Dritter Abschnitt - Kreishandwerkerschaften
§ 86 - § 89
Vierter Abschnitt - Handwerkskammern
§ 90 - § 116
Fünfter Teil - Bußgeld-, Übergangs- und Schlußvorschriften
Erster Abschnitt - Bußgeldvorschriften
§ 117 - § 118a
Zweiter Abschnitt - Übergangsvorschriften
§ 119 *) - § 124b
Dritter Abschnitt - Schlußvorschriften
§ 125
Anlage A Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungspflichtige Handwerke betrieben werden können (§ 1 Abs. 2)
Anlage B Verzeichnis der Gewerbe, die als zulassungsfreie Handwerke oder handwerksähnliche Gewerbe betrieben werden können (§ 18 Abs. 2)
Anlage C zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)
Anlage D zu dem Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung)
Art der personenbezogenen Daten in der Handwerksrolle, in dem Verzeichnis der Inhaber eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes und in der Lehrlingsrolle
Anhang EV Auszug aus EinigVtr Anlage I Kapitel V Sachgebiet B Abschnitt III (BGBl. II 1990, 889, 998)
Den genauen Gesetzestext suehe Dateianhang oder http://bundesrecht.juris.de/hwo/
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