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WHG - Wasserhaushaltsgesetz (August 2010)

in Bundesgesetze 27.01.2011 16:31
von Ralph Seeling • 127 Beiträge

WHG - Wasserhaushaltsgesetz (August 2010)

Abkürzung: WHG
Kurztitel: Wasserhaushaltsgesetz
Art: Bundesgesetz
Rechtsmaterie: Wasserrecht, Verwaltungsrecht
Datum des Gesetzes: 27. Juli 1957
Letzte Änderung: Art. 12 G vom 11. August 2010 (BGBl. I S. 1163, 1168 f.)

Das Wasserhaushaltsgesetz bildet den Hauptteil des deutschen Wasserrechts. Es enthält Bestimmungen über den Schutz und die Nutzung von Oberflächengewässern und des Grundwassers, außerdem Vorschriften über den Ausbau von Gewässern und die wasserwirtschaftliche Planung sowie den Hochwasserschutz.

Das WHG gilt gemäß § 2 für:
- oberirdische Gewässer,
- Küstengewässer,
- Grundwasser.

In § 9 wird aufgezälht, welche Tätigkeiten Benutzungen im Sinne des Gesetzes sind. Entsprechend der Aufteilung in § 2 Absatz 1 werden den Gewässern unterschiedliche Benutzungsarten zugewiesen:

Oberirdische Gewässer:
- Aufstauen und Absenken,
- Entnehmen und Ableiten von Wasser,
- Entnehmen von festen Stoffen, soweit dies auf den Zustand des Gewässers oder auf den Wasserabfluss einwirkt,
- Einbringen und Einleiten von Stoffen,

Küstengewässer:
- Einbringen und Einleiten von Stoffen,

Grundwasser:
- Einleiten von Stoffen,
- Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten,
- Aufstauen, Absenken und Umleiten durch Anlagen, die hierzu bestimmt oder hierfür geeignet sind .


Wasserhaushaltsgesetz - Inhalt
Inhaltsübersicht
Kapitel 1 - Allgemeine Bestimmungen
§ 1 Zweck
§ 2 Anwendungsbereich
§ 3 Begriffsbestimmungen
§ 4 Gewässereigentum, Schranken des Grundeigentums
§ 5 Allgemeine Sorgfaltspflichten

Kapitel 2 - Bewirtschaftung von Gewässern
Abschnitt 1 - Gemeinsame Bestimmungen
§ 6 Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung
§ 7 Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten
§ 8 Erlaubnis, Bewilligung
§ 9 Benutzungen
§ 10 Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung
§ 11 Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren
§ 12 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen
§ 13 Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung
§ 14 Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung
§ 15 Gehobene Erlaubnis
§ 16 Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche
§ 17 Zulassung vorzeitigen Beginns
§ 18 Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung
§ 19 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne
§ 20 Alte Rechte und alte Befugnisse
§ 21 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse
§ 22 Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen
§ 23 Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung
§ 24 Erleichterungen für EMAS-Standorte

Abschnitt 2 - Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer
§ 25 Gemeingebrauch
§ 26 Eigentümer- und Anliegergebrauch
§ 27 Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer
§ 28 Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer
§ 29 Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele
§ 30 Abweichende Bewirtschaftungsziele
§ 31 Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen
§ 32 Reinhaltung oberirdischer Gewässer
§ 33 Mindestwasserführung
§ 34 Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer
§ 35 Wasserkraftnutzung
§ 36 Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern
§ 37 Wasserabfluss
§ 38 Gewässerrandstreifen
§ 39 Gewässerunterhaltung
§ 40 Träger der Unterhaltungslast
§ 41 Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung
§ 42 Behördliche Entscheidungen zur Gewässerunterhaltung

Abschnitt 3 - Bewirtschaftung von Küstengewässern
§ 43 Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern
§ 44 Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer
§ 45 Reinhaltung von Küstengewässern

Abschnitt 4 - Bewirtschaftung des Grundwassers
§ 46 Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers
§ 47 Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser
§ 48 Reinhaltung des Grundwassers
§ 49 Erdaufschlüsse

Kapitel 3 - Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
Abschnitt 1 - Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz
§ 50 Öffentliche Wasserversorgung
§ 51 Festsetzung von Wasserschutzgebieten
§ 52 Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten
§ 53 Heilquellenschutz

Abschnitt 2 - Abwasserbeseitigung
§ 54 Abwasser, Abwasserbeseitigung
§ 55 Grundsätze der Abwasserbeseitigung
§ 56 Pflicht zur Abwasserbeseitigung
§ 57 Einleiten von Abwasser in Gewässer
§ 58 Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen
§ 59 Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen
§ 60 Abwasseranlagen
§ 61 Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und Abwasseranlagen

Abschnitt 3 - Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
§ 62 Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
§ 63 Eignungsfeststellung

Abschnitt 4 - Gewässerschutzbeauftragte
§ 64 Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten
§ 65 Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten
§ 66 Weitere anwendbare Vorschriften

Abschnitt 5 - Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten
§ 67 Grundsatz, Begriffsbestimmung
§ 68 Planfeststellung, Plangenehmigung
§ 69 Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn
§ 70 Anwendbare Vorschriften, Verfahren
§ 71 Enteignungsrechtliche Vorwirkung

Abschnitt 6 - Hochwasserschutz
§ 72 Hochwasser
§ 73 Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete
§ 74 Gefahrenkarten und Risikokarten
§ 75 Risikomanagementpläne
§ 76 Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern
§ 77 Rückhalteflächen
§ 78 Besondere Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete
§ 79 Information und aktive Beteiligung
§ 80 Koordinierung
§ 81 Vermittlung durch die Bundesregierung

Abschnitt 7 - Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation
§ 82 Maßnahmenprogramm
§ 83 Bewirtschaftungsplan
§ 84 Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne
§ 85 Aktive Beteiligung interessierter Stellen
§ 86 Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen
§ 87 Wasserbuch
§ 88 Informationsbeschaffung und -übermittlung

Abschnitt 8 - Haftung für Gewässerveränderungen
§ 89 Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit
§ 90 Sanierung von Gewässerschäden

Abschnitt 9 - Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen
§ 91 Gewässerkundliche Maßnahmen
§ 92 Veränderung oberirdischer Gewässer
§ 93 Durchleitung von Wasser und Abwasser
§ 94 Mitbenutzung von Anlagen
§ 95 Entschädigung für Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen

Kapitel 4 - Entschädigung, Ausgleich
§ 96 Art und Umfang von Entschädigungspflichten
§ 97 Entschädigungspflichtige Person
§ 98 Entschädigungsverfahren
§ 99 Ausgleich

Kapitel 5 - Gewässeraufsicht
§ 100 Aufgaben der Gewässeraufsicht
§ 101 Befugnisse der Gewässeraufsicht
§ 102 Gewässeraufsicht bei Anlagen und Einrichtungen der Verteidigung

Kapitel 6 - Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen
§ 103 Bußgeldvorschriften
§ 104 Überleitung bestehender Erlaubnisse und Bewilligungen
§ 105 Überleitung bestehender sonstiger Zulassungen
§ 106 Überleitung bestehender Schutzgebietsfestsetzungen
Anlage 1 (zu § 3 Nummer 11) Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik
Anlage 2 (zu § 7 Absatz 1 Satz 3)

Den genauen Gesetzestext siehe Dateianhang oder http://bundesrecht.juris.de/whg_2009/


Dateianlage:

zuletzt bearbeitet 27.01.2011 16:32 | nach oben springen


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