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GWB - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Dezember 2010)
GWB - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Dezember 2010)
in Bundesgesetze 28.01.2011 14:46von Ralph Seeling • 127 Beiträge
GWB - Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Dezember 2010)
Abkürzung: GWB
Kurztitel: Kartellgesetz
Art: Bundesgesetz
Rechtsmaterie: Wettbewerbsrecht, Kartellrecht
Datum des Gesetzes: 27. Juli 1957
Letzte Änderung: Art. 3 G vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2262, 2271)
Das Gesetz ist der Erhaltung eines funktionierenden, ungehinderten und möglichst vielgestaltigen Wettbewerbs verschrieben. Es reglementiert und bekämpft daher vor allem die Akkumulation und den Missbrauch von Marktmacht.
Im Einzelnen enthält das Gesetz vor allem Bestimmungen betreffend
- das Verbot und die Kontrolle bestimmter Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellverbot),
- den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen,
- die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen (Zusammenschlusskontrolle),
- die Organisation und das Verwaltungsverfahren der Wettbewerbsbehörden, insbesondere des Bundeskartellamtes sowie
- das Vergaberecht.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - Inhalt
Inhaltsübersicht
Erster Teil - Wettbewerbsbeschränkungen
Erster Abschnitt - Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmte Verhaltensweisen
§ 1 Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen
§ 2 Freigestellte Vereinbarungen
§ 3 Mittelstandskartelle
§§ 4 bis 18
Zweiter Abschnitt - Marktbeherrschung, wettbewerbsbeschränkendes Verhalten
§ 19 Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
§ 20 Diskriminierungsverbot, Verbot unbilliger Behinderung
§ 21 Boykottverbot, Verbot sonstigen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens
Dritter Abschnitt - Anwendung des europäischen Wettbewerbsrechts
§ 22 Verhältnis dieses Gesetzes zu den Artikeln 81 und 82 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft
§ 23
Vierter Abschnitt - Wettbewerbsregeln
§ 24 Begriff, Antrag auf Anerkennung
§ 25 Stellungnahme Dritter
§ 26 Anerkennung
§ 27 Veröffentlichung von Wettbewerbsregeln, Bekanntmachungen
Fünfter Abschnitt - Sonderregeln für bestimmte Wirtschaftsbereiche
§ 28 Landwirtschaft
§ 29 Energiewirtschaft
§ 30 Preisbindung bei Zeitungen und Zeitschriften
§ 31
Sechster Abschnitt - Befugnisse der Kartellbehörden, Sanktionen
§ 32 Abstellung und nachträgliche Feststellung von Zuwiderhandlungen
§ 32a Einstweilige Maßnahmen
§ 32b Verpflichtungszusagen
§ 32c Kein Anlass zum Tätigwerden
§ 32d Entzug der Freistellung
§ 32e Untersuchungen einzelner Wirtschaftszweige und einzelner Arten von Vereinbarungen
§ 33 Unterlassungsanspruch, Schadensersatzpflicht
§ 34 Vorteilsabschöpfung durch die Kartellbehörde
§ 34a Vorteilsabschöpfung durch Verbände
Siebenter Abschnitt - Zusammenschlusskontrolle
§ 35 Geltungsbereich der Zusammenschlusskontrolle
§ 36 Grundsätze für die Beurteilung von Zusammenschlüssen
§ 37 Zusammenschluss
§ 38 Berechnung der Umsatzerlöse und der Marktanteile
§ 39 Anmelde- und Anzeigepflicht
§ 40 Verfahren der Zusammenschlusskontrolle
§ 41 Vollzugsverbot, Entflechtung
§ 42 Ministererlaubnis
§ 43 Bekanntmachungen
Achter Abschnitt - Monopolkommission
§ 44 Aufgaben
§ 45 Mitglieder
§ 46 Beschlüsse, Organisation, Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 47 Übermittlung statistischer Daten
Zweiter Teil - Kartellbehörden
Erster Abschnitt - Allgemeine Vorschriften
§ 48 Zuständigkeit
§ 49 Bundeskartellamt und oberste Landesbehörde
§ 50 Vollzug des europäischen Rechts
§ 50a Zusammenarbeit im Netzwerk der europäischen Wettbewerbsbehörden
§ 50b Sonstige Zusammenarbeit mit ausländischen Wettbewerbsbehörden
§ 50c Behördenzusammenarbeit
Zweiter Abschnitt - Bundeskartellamt
§ 51 Sitz, Organisation
§ 52 Veröffentlichung allgemeiner Weisungen
§ 53 Tätigkeitsbericht
Dritter Teil - Verfahren
Erster Abschnitt - Verwaltungssachen
I. - Verfahren vor den Kartellbehörden
§ 54 Einleitung des Verfahrens, Beteiligte
§ 55 Vorabentscheidung über Zuständigkeit
§ 56 Anhörung, mündliche Verhandlung
§ 57 Ermittlungen, Beweiserhebung
§ 58 Beschlagnahme
§ 59 Auskunftsverlangen
§ 60 Einstweilige Anordnungen
§ 61 Verfahrensabschluss, Begründung der Verfügung, Zustellung
§ 62 Bekanntmachung von Verfügungen
II. - Beschwerde
§ 63 Zulässigkeit, Zuständigkeit
§ 64 Aufschiebende Wirkung
§ 65 Anordnung der sofortigen Vollziehung
§ 66 Frist und Form
§ 67 Beteiligte am Beschwerdeverfahren
§ 68 Anwaltszwang
§ 69 Mündliche Verhandlung
§ 70 Untersuchungsgrundsatz
§ 71 Beschwerdeentscheidung
§ 71a Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
§ 72 Akteneinsicht
§ 73 Geltung von Vorschriften des GVG und der ZPO
III. - Rechtsbeschwerde
§ 74 Zulassung, absolute Rechtsbeschwerdegründe
§ 75 Nichtzulassungsbeschwerde
§ 76 Beschwerdeberechtigte, Form und Frist
IV. - Gemeinsame Bestimmungen
§ 77 Beteiligtenfähigkeit
§ 78 Kostentragung und -festsetzung
§ 78a Elektronische Dokumentenübermittlung
§ 79 Rechtsverordnungen
§ 80 Gebührenpflichtige Handlungen
Zweiter Abschnitt - Bußgeldverfahren
§ 81 Bußgeldvorschriften
§ 82 Zuständigkeit für Verfahren wegen der Festsetzung einer Geldbuße gegen eine juristische Person oder Personenvereinigung
§ 82a Befugnisse und Zuständigkeiten im gerichtlichen Bußgeldverfahren
§ 83 Zuständigkeit des OLG im gerichtlichen Verfahren
§ 84 Rechtsbeschwerde zum BGH
§ 85 Wiederaufnahmeverfahren gegen Bußgeldbescheid
§ 86 Gerichtliche Entscheidungen bei der Vollstreckung
Dritter Abschnitt - Vollstreckung
§ 86a Vollstreckung
Vierter Abschnitt - Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten
§ 87 Ausschließliche Zuständigkeit der Landgerichte
§ 88 Klageverbindung
§ 89 Zuständigkeit eines Landgerichts für mehrere Gerichtsbezirke
§ 89a Streitwertanpassung
Fünfter Abschnitt - Gemeinsame Bestimmungen
§ 90 Benachrichtigung und Beteiligung der Kartellbehörden
§ 90a Zusammenarbeit der Gerichte mit der Kommission der Europäischen Gemeinschaft und den Kartellbehörden
§ 91 Kartellsenat beim OLG
§ 92 Zuständigkeit eines OLG oder des ObLG für mehrere Gerichtsbezirke in Verwaltungs- und Bußgeldsachen
§ 93 Zuständigkeit für Berufung und Beschwerde
§ 94 Kartellsenat beim BGH
§ 95 Ausschließliche Zuständigkeit
§ 96
Vierter Teil - Vergabe öffentlicher Aufträge
Erster Abschnitt - Vergabeverfahren
§ 97 Allgemeine Grundsätze
§ 98 Auftraggeber
§ 99 Öffentliche Aufträge
§ 100 Anwendungsbereich
§ 101 Arten der Vergabe
§ 101a Informations- und Wartepflicht
§ 101b Unwirksamkeit
Zweiter Abschnitt - Nachprüfungsverfahren
I. - Nachprüfungsbehörden
§ 102 Grundsatz
§ 103 (weggefallen)
§ 104 Vergabekammern
§ 105 Besetzung, Unabhängigkeit
§ 106 Einrichtung, Organisation
§ 106a Abgrenzung der Zuständigkeit der Vergabekammern
II. - Verfahren vor der Vergabekammer
§ 107 Einleitung, Antrag
§ 108 Form
§ 109 Verfahrensbeteiligte, Beiladung
§ 110 Untersuchungsgrundsatz
§ 111 Akteneinsicht
§ 112 Mündliche Verhandlung
§ 113 Beschleunigung
§ 114 Entscheidung der Vergabekammer
§ 115 Aussetzung des Vergabeverfahrens
§ 115a Ausschluss von abweichendem Landesrecht
III. - Sofortige Beschwerde
§ 116 Zulässigkeit, Zuständigkeit
§ 117 Frist, Form
§ 118 Wirkung
§ 119 Beteiligte am Beschwerdeverfahren
§ 120 Verfahrensvorschriften
§ 121 Vorabentscheidung über den Zuschlag
§ 122 Ende des Vergabeverfahrens nach Entscheidung des Beschwerdegerichts
§ 123 Beschwerdeentscheidung
§ 124 Bindungswirkung und Vorlagepflicht
Dritter Abschnitt - Sonstige Regelungen
§ 125 Schadensersatz bei Rechtsmissbrauch
§ 126 Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens
§ 127 Ermächtigungen
§ 128 Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer
§ 129 Korrekturmechanismus der Kommission
§ 129a Unterrichtungspflichten der Nachprüfungsinstanzen
§ 129b Regelung für Auftraggeber nach dem Bundesberggesetz
Fünfter Teil - Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 130 Unternehmen der öffentlichen Hand, Geltungsbereich
Sechster Teil - Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 131 Übergangsbestimmungen
Anlage (zu § 98 Nr. 4)
Den genauen Gesetzestext siehe Dateianhang oder http://bundesrecht.juris.de/gwb/index.html
Dateianlage:

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