WoVermRG - Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Dezember 2004)
Abkürzung : WoVermRG
Kurztitel: Wohnungsvermittlungsgesetz
Art: Bundesgesetz
Rechtsmaterie: Privatrecht
Datum des Gesetzes: 4. November 1971
Letzte Änderung: Art. 8 G vom 9. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3214, 3215)
Es ist ein Gesetz, das die Tätigkeit der Makler im Bereich Vermittlung von Verträgen über Wohnraum regelt. Insbesondere umfasst es Regelungen zum Tätigwerden eines Maklers, zur Zulässigkeit und Höhe der Provision sowie Formvorschriften für Wohnungsangebote. Verstöße gegen einzelne Vorschriften stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße geahndet werden kann.
Das Gesetz wurde 1971 als Art. 9 des Gesetzes zur Verbesserung des Mietrechts und zur Begrenzung des Mietanstiegs sowie zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (BGBl. 1971 I S. 1745, 1747) erlassen.
Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung - Inhalt
§ 1 - § 9
Den genauen Gesetzestext siehe Dateianhang oder http://bundesrecht.juris.de/wovermrg/index.html