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BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung (November 2010)
BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung (November 2010)
in Bundesverordnungen 28.01.2011 16:53von Ralph Seeling • 127 Beiträge
BetrSichV - Betriebssicherheitsverordnung (November 2010)
Abkürzung: BetrSichV
Kurztitel: Betriebssicherheitsverordnung
Art: Bundesrechtsverordnung
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht, Arbeitsschutzrecht
Datum des Gesetzes: 27. September 2002
Letzte Änderung: Art. 5 Abs. 7 VO vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643, 1691)
Die Betriebssicherheitsverordnung regelt die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber, die Benutzung von Arbeitsmitteln durch die Beschäftigten bei der Arbeit sowie den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen im Sinne des Arbeitsschutzes.
Für überwachungsbedürftige Anlagen sind neben den gemeinsamen Vorschriften für Arbeitsmittel nach Abschnitt 2 zusätzlich die besonderen Vorschriften nach Abschnitt 3 zu beachten. Insbesondere werden dort die Prüfung vor Inbetriebnahme sowie die wiederkehrenden Prüfungen von bestimmten überwachungsbedürftigen Anlagen gefordert. Einige überwachungsbedürftige Anlagen stehen unter einem Erlaubnisvorbehalt durch die zuständigen Überwachungsbehörden. Zu den überwachungsbe-dürftigen Anlagen gehören:
- Dampfkesselanlagen
- Druckbehälteranlagen
- Füllanlagen
- Aufzugsanlagen
- Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen
- Lageranlagen
- Füllstellen
- Tankstellen und Flugbetankungsanlagen
- Entleerstellen
Die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) geben den Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Hygiene für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie den Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Betriebssicherheit erarbeitet und lösen sukzessive die in den bisherigen technischen Regeln vorhandenen Betriebsvorschriften wie TRA, TRB, TRR und TRD ab.
Betriebssicherheitsverordnung - Inhalt
Inhaltsübersicht
Abschnitt 1 - Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Abschnitt 2 - Gemeinsame Vorschriften für Arbeitsmittel
§ 3 Gefährdungsbeurteilung
§ 4 Anforderungen an die Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel
§ 5 Explosionsgefährdete Bereiche
§ 6 Explosionsschutzdokument
§ 7 Anforderungen an die Beschaffenheit der Arbeitsmittel
§ 8 Sonstige Schutzmaßnahmen
§ 9 Unterrichtung und Unterweisung
§ 10 Prüfung der Arbeitsmittel
§ 11 Aufzeichnungen
Abschnitt 3 - Besondere Vorschriften für überwachungsbedürftige Anlagen
§ 12 Betrieb
§ 13 Erlaubnisvorbehalt
§ 14 Prüfung vor Inbetriebnahme
§ 15 Wiederkehrende Prüfungen
§ 16 Angeordnete außerordentliche Prüfung
§ 17 Prüfung besonderer Druckgeräte
§ 18 Unfall- und Schadensanzeige
§ 19 Prüfbescheinigungen
§ 20 Mängelanzeige
§ 21 Zugelassene Überwachungsstellen
§ 22 Aufsichtsbehörden für überwachungsbedürftige Anlagen des Bundes
§ 23 Innerbetrieblicher Einsatz ortsbeweglicher Druckgeräte
Abschnitt 4 - Gemeinsame Vorschriften, Schlussvorschriften
§ 24 Ausschuss für Betriebssicherheit
§ 25 Ordnungswidrigkeiten
§ 26 Straftaten
§ 27 Übergangsvorschriften
Anhang 1 Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2
Anhang 2 Mindestvorschriften zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Benutzung von Arbeitsmitteln
Anhang 3 Zoneneinteilung explosionsgefährdeter Bereiche
Anhang 4
Anhang 5 Prüfung besonderer Druckgeräte nach § 17
Den genauen Gesetzestext siehe Dateianhang oder http://bundesrecht.juris.de/betrsichv/index.html
Dateianlage:

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