GewAbfV - Gewerbeabfallverordnung (November 2010)
Abkürzung: GewAbfV
Kurztitel: Gewerbeabfallverordnung
Art: Bundesrechtsverordnung
Rechtsmaterie: Verwaltungsrecht, Umweltrecht
Datum des Gesetzes: 19. Juni 2002
Letzte Änderung: Art. 8 VO vom 9. November 2010 (BGBl. I S. 1504, 1508)
Die Gewerbeabfallverordnung schreibt vor, dass Gewerbebetriebe ihre Abfälle, wie Papier, Holz, Glas und Metalle bereits an der Anfallstelle trennen. Von der Getrennthaltung kann dann abgesehen werden, wenn das Abfallgemisch nachweislich einer zugelassenen Abfallsortieranlage zugeführt wird, in der die Abfälle getrennt und anschließend einer Verwertung zugeführt werden.
Gewerbeabfallverordnung - Inhalt
Eingangsformel
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Getrennthaltung von gewerblichen Siedlungsabfallfraktionen
§ 4 Getrennthaltung bei Vorbehandlung gemischter gewerblicher Siedlungsabfälle
§ 5 Anforderungen an Vorbehandlungsanlagen
§ 6 Getrennthaltung bei energetischer Verwertung gemischter gewerblicher Siedlungsabfälle
§ 7 Getrennthaltung von gewerblichen Siedlungsabfällen, die nicht verwertet werden
§ 8 Getrennthaltung und Anforderungen an die Vorbehandlung von Bau- und Abbruchabfällen
§ 9 Kontrolle bei Vorbehandlungsanlagen
§ 10 Betriebstagebuch
§ 11 Ordnungswidrigkeiten
§ 12 Inkrafttreten
Schlussformel
Anhang Weitere Abfälle, die gemäß § 4 in gemischten gewerblichen Siedlungsabfällen enthalten sein können
Den genauen Gesetzestext siehe Dateianhang oder http://bundesrecht.juris.de/gewabfv/index.html